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Florian Saarpfalz 

Formular zum Einsenden an den KFV Saarpfalz e.V. hier zum Download als pdf-Datei

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Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Saarland e.V.
für die Verleihung von Ehrenabzeichen
für langjährige Mitgliedschaft 

§ 1  Ehrenzeichen

Der Landesfeuerwehrverband Saarland e.V. stiftet für seine Angehörigen bei 40-, 50-, 60- und 70-jähriger Mitgliedschaft in der Feuerwehr ein Ehrenzeichen.

§ 2   Form des Ehrenzeichens

Das Ehrenzeichen für 40-jährige Mitgliedschaft wird in Silber, für 50-, 60- und 70-jährige Mitgliedschaft wird in Gold verliehen. Das Ehrenzeichen enthält entsprechend der Mitgliedschaft der zu Ehrenden die Zahlen 40, 50, 60 und 70 in der Mitte des oberen Randes.

§ 3  Verleihung

Das Ehrenzeichen wird von den Kreisfeuerwehrverbänden bzw. vom Feuerwehrverband für den Stadtverband Saarbrücken auf Antrag verliehen. Über die Verleihung stellt der Landesfeuer- wehrverband Saarland e.V. eine Besitzurkunde aus.

§ 4  Trageweise

Das Ehrenzeichen wird an der Uniform als Bandschnalle oder an der Zivilkleidung getragen.

§ 5  Kosten 

Die Kosten des Ehrenzeichens tragen die Kreisfeuerwehrverbände bzw. der Feuerwehrverband für den Stadtverband Saarbrücken mit Ausnahme der Kosten für die Besitzurkunde, die der Landesfeuerwehrverband Saarland e.V. trägt.

§ 6  Inkrafttreten 

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2001 in Kraft.

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